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Mit Schreiben vom 10. August, dem Tag der Durchsuchung der Pfarrerswohnung in Jena, erhielt Katharina König, MdL, DIE LINKE, und Tochter des von der Hausdurchsuchung Betroffenen nun am heutigen Sonnabend ebenfalls ein Schreiben des Dresdner Amtsgerichts. In diesem wird ihr mitgeteilt, dass gegen sie ein „Vorermittlungsverfahren“ wegen Landfriedensbruch laufe.

„Scheinbar versucht die Staatsanwaltschaft Dresden, alle missliebigen und kritischen Personen mit Verfahren einzuschüchtern und somit letztendlich weiterhin antifaschistischen Protest zu kriminalisieren“, sagt Katharina König.

Die Landtagsabgeordnete verweist darauf, dass die Begründung zur Vorermittlung weitestgehend ähnlich klingt, wie die Begründung des Durchsuchungsbeschlusses. Zudem macht sie auf folgenden Hintergrund aufmerksam:

Nach den Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV), Anlage E Nr. 6.2 RiStBV, gilt: „Ziel ist allein die Klärung, ob ein Anfangsverdacht besteht.“ Vorermittlungsverfahren bedeutet, dass geprüft wird, ob in tatsächlicher
Hinsicht überhaupt ein hinreichender Verdacht besteht und ob in rechtlicher Hinsicht überhaupt eine verfolgbare Straftat vorliegen kann.
Der Lehrstuhl für Europäisches Straf- und Strafprozessrecht der Universität Tübingen ordnet ein Vorermittlungsverfahren wie folgt ein: „In der Praxis spielt das Vorermittlungsverfahren vor allem bei anonymen, querulatorischen, rechtlich oder politisch heiklen Strafanzeigen eine Rolle.“