JG Logo

Die Wirrungen in den sächsischen Ermittlungen gegen Lothar König und dessen Tochter Katharina König haben einen weiteren Höhepunkt erreicht. Nach Information der Anwältin der Thüringer LINKEN Landtagsabgeordneten König behauptet die Staatsanwaltschaft Dresden nun, keinerlei Vorermittlungen gegen Katharina König wegen Landfriedensbruchs bei den Protesten gegen einen Naziaufmarsch am 19. Februar in Dresden zu führen. Stattdessen, so die Staatsanwaltschaft, sei dem Amtsgericht Dresden ein Fehler unterlaufen. Dieses hatte die Abgeordnete der LINKEN in einem Schriftstück über die laufenden Ermittlungen in Kenntnis gesetzt. In dem Schriftstück ist auch ein allgemeines Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft aufgeführt, welches die Ermittlungsarbeit belegt. Gegen Katharina König dürfen auf Grund der Immunität aller Landtagsabgeordneten keine Ermittlungen ohne Information des Justizausschusses geführt werden – auch keine Vorermittlungen. „Die Behörden in Dresden haben eine nicht-rechtliche Ermittlung betrieben und probieren nun alles, um diesen weiteren Fauxpas zu verschleiern. Immer wenn ich denke, absurder wird es nicht, leisten sich die Dresdner Behörden eine weitere rechtsstaatliche Unglaublichkeit“, sagt Katharina König.