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24042012-2-wanddraussenNach dem langen Prozesstag gestern in Dresden folgt heute der 5. Verhandlungstag am Amtsgericht. Wieder mit mehreren Polizeizeugen und möglicherweise mit der Einführung von neuem Videomaterial. Wir berichten an dieser Stelle wieder von den Ereignissen innerhalb und außerhalb des Gerichtes. Wer sich die Kuriositäten des gestrigen Prozesstages noch einmal ansehen will, der kann hier den Ticker zum 4. Prozessstag nachlesen. Hier der Ticker zum 5. Prozesstag am 29. Mai 2013:

18:30 Noch zwei Leseempfehlungen zum heutigen Prozess:

taz: „Bella Ciao“ statt „Bullen mit Steinen“

Spiegel: Prozess gegen Anti-Nazi-Aktivisten: Der Wutpfarrer

17:58 Die für heute Abend geplante Soliveranstaltung in Dresden findet wegen dem Regen nicht im Garten des Umweltzentrums (Schützenstraße) statt SONDERN in der Bar „Trotzdem“ in der Alauenstraße 81 in Dresden. Beginn: 19:30 Uhr.

17:52: Die nächsten Prozesstermine: 20. Juni sowie 2. Juli, 3. Juli und 5. Juli am Amtsgericht Dresden.

17:45: WICHTIG: Richter sagte so eben den für morgen geplanten Verhandlungstermin ab.

17:40 Prozesstag beendet.

17:35 Noch eine Bemerkung am Rande, der letzte Zeuge, der bei der Vorführung des Videos lachte, in dem eine Person von Polizisten mit Schlagstöcken gegen den Kopf geprügelt wurde und der während der Fahrt vom Auto fiel, dieser Zeuge ist Einsatzführer der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE1SN) der 1. Bereitschaftspolizeiabteilung Dresden. Die gleiche Polizeieinheit war es, die am 10. August 2011 die Pfarrerdienstwohnung von Lothar König in Jena durchsuchte und anschließend den blauen Lautsprecherwagen beschlagnahmte. Das geht u.a. auch aus dem Siegel hervor, mit dem vor dem Abtransport die Türen versiegelt wurden.

siegel

17:30 Die heutige Verhandlung wurde so eben vom Richter beendet. Der Richter überlegt, die morgige Verhandlung evtl. ausfallen zu lassen und neue Termine zu finden. Dazu erfolgt jetzt noch eine Beratung. Sobald klar ist, ob der morgige Termin stattfindet, geben wir dies bekannt.

17:27 Die Verhandlung wird fortgesetzt. Der Zeuge wird aus der Befragung entlassen.

17:22 Die Verhandlung wird für einige Minuten unterbrochen.

17:20 Weitere Fragen durch den RA Eisenberg, er will u.a. wissen wo der Zeuge an dieser Stelle war und wo die gewalttätige Menschenmenge dort denn zu sehen sei, der Zeuge antwortet nicht konkret, es kommt zu einem Streitgespräch und der Zeuge fährt den Verteidiger an: „Seien sie mal ruhig!“.

17:15 Verteidiger Eisenberg wird sauer. Er befragt den Zeugen ob er hier eben auch eine Straftat im Amt gesehen habe. Der Zeuge, Gruppenführer der schlagenden Polizisten, lacht. Der Richter lässt die Frage nicht zu.

17:10 Während der Ausstrahlung herrscht bei Teilen des Publikums entsetzen über die gewalttätigen Aufnahmen und den Anblick, wie der verfolgten Person aus nächster Nähe mit einem Schlagstock auf den Kopf eingeschlagen wird. Im Saal gab es erschrockene Aufschreie, der Zeuge grinste.

17:08: Auf dem Video der Verteidigung ist zu sehen, wie sich der Lautsprecherwagen langsam über die Nürnbergerstraße Richtung Nossener Brücke bewegt. Aus Richtung Nürnberger Ei rennt eine Gruppe von mehreren Polizisten auf den Wagen zu, die je näher sie ran kommt noch weiter beschleunigt. Auf Höhe des Lautsprecherwagens prügeln diese mit Schlagstock auf die verfolgte Person ein, die außen am Fahrzeug hängt. Mehrfach schlagen diese dabei im Abstand von ca. einem halben Meter auf den Kopf der Person, bis diese ihren Halt am Wagen verliert, von den Beamten während der Fahrt runtergerissen wird und senkrecht am Rad vorbei vom Auto fällt, am Boden liegen bleibt und von weiteren anrückenden Polizisten umringt wird. Die beschriebene gewalttätige Menschenmenge um den Lautsprecherwagen ist nicht zu sehen. Eine Ansprache vor dem Zugriff ebenso wenig.

17:04 Die Videosequenzen werden abgespielt. Der 2. Clip zeigt den Zugriff der Einheit von E. sehr gut. [Ergänzung: Aufnahme jetzt online, hier ansehen]

16:59 Die Verhandlung wird fortgesetzt, dem Antrag der Verteidigung wird stattgegeben. Zwei Filmsequenzen der Verteidigung sollen nun dem Zeigen vorgeführt werden.

16:40 Die Verhandlung wird unterbrochen.

16:30 Verteidiger Eisenberg stellt den Antrag zur Einreichung eines neuen Beweismittels: Ein Video was den Zugriff zeigt.

16:22 Der Zeuge kommt rein, RA Eisenberg konfrontiert ihn weiter mit den Fragen zu Kleidung/Ausrüstung, er kann sich da aber nicht mehr genau dran erinnern. Auch wird er gefragt, ob seine Kollegen vor einer Festnahme oder einem Festhalten selbiges angekündigt hätten, z.B. durch Rufen, da antwortet er sinngemäß, dass man das eigentlich grundsätzlich machen würde, ob das konkret geschah könne er nicht sagen.

16:13 Der Richter interveniert und moniert die Zulässigkeit der Frage, Verteidiger Eisenberg erklärt, dass er dafür einen Grund habe, den könne er ihm nennen, wenn er den Zeugen kurz rausschickt. Der Zeuge verlässt den Saal, dann erklärt Eisenberg: Es sei wichtig zu wissen, in wiefern seine Einheit gekleidet und ausgerüstet gewesen sei, u.a. ob diese Schlagstöcke in der Hand hielten. Er kündigt an, dass ein Video zu exakt dieser Situation vorliege, was er einreichen möchte.

16:07 RA Eisenberg befragt den Zeugen weiter zur Situation auf der Nürnberger Straße und will wissen wie dessen Kollegen gekleidet waren.

16:00 Obwohl der Polizeizeuge selbst am Nürnberger Ei eingesetzt war, Tatziffer 4 der Anklage (Vorwurf: Mob attackiert Polizisten & zündet unter Lautsprecherdurchsagen Barrikaden an) und mit seinen Ausführungen dort begann, sind seine Angaben offensichtlich grade schon zur Tatziffer 5 relevant, der letzten Tatziffer der knapp 20-Seitigen Anklageschrift. Lothar König wird dabei vorgeworfen Strafvereitelung begangen zu haben. Ein vermeintlicher Steinewerfer hätte sich bei der Abfahrt von außen an den „Lauti“ gehangen, die Anklage wirft Lothar König vor, er sei trotzdem weitergefahren, „wissend, das er ihm [dem Werfer] dadurch zur Flucht verhelfen kann“. Der gesondert Verfolgte soll zuvor aus knapp 30 Metern Entfernung einen Stein geworfen haben.

15:53 Seine Einheit habe schließlich einen Steinewerfenden verfolgt, der sich beim Wegfahren außen am Lautsprecherwagen festgehalten hätte, nach der Uhrzeit befragt, gibt er diese mit ca. 14 bis 16 Uhr 15:40 bis 16 Uhr an. Der Lautsprecherwagen fuhr dann vom Nürnberger Ei wieder zurück zur Nossener Brücke. E. schildert wie die Kollegen seiner Einheit der Person hinterher rannten, diese dann vom Wagen zogen und sie anschließend an der Ecke Nürnbergerstraße Ecke Budapester Straße festnahmen.

15:47 E. erklärt, dass die Durchsage sowohl bedeuten könne:  „rennt nicht weg, wir haben nichts zu befürchten“ aber auch „schnappt euch Steine, zeigt denen wer wir sind“. E. schildert weiter das Geschehen auf der Straße und den Bau von Barrikaden.

15:42 Den Lautsprecherwagen habe er auf der Straße beim Wendevorgang beobachten können, drumherum hätten mehrere Personen um das Auto gestanden, dahinter in Hörweite eine große Personengruppe. An wen sich die Durchsagen aus dem Wagen gerichtet hätten könne er nicht sagen.

15:37 Vom Lautsprecherwagen aus will er dann verschiedene Durchsagen vernommen haben, eine davon: „Warum lauft ihr weg, dass sind doch nur 8 Bullen“, wer diese Durchsage gemacht habe, könne er nicht sagen.

15:30 Der Zeuge E. berichtet, wie er an der Stelle als Gruppenführer eingesetzt war und seiner Gruppe Demonstranten aus Richtung Nossener Brücke am Nürnberger Ei entgegenkamen. Dabei stellte er mehrere Steinwürfe fest und ordnete den zugriff einer Person an, die einen Stein geworden haben soll.

15:27 Der neue Zeuge berichtet nicht mehr zum Vorwurf der Nötigung durch das vermeintliche Abdrängen von Polizeifahrzeugen. Einer neuer Tatkomplex der Anklage beginnt, Tatziffer 4 am Nürnberger Ei in Dresden: 5000 größtenteils vermummte Personen seien unter der Führung von Lothar König bzw. dem Lautsprecherwagen nach dem Verlassen der Nossener Brücke Richtung Nürnberger Ei vorgerückt und wären mehrfach auf Polizeiketten gestoßen, die mit Steinen attackiert worden seien. Später wären auf der Straße brennende Barrikaden errichtet worden, Lothar König soll billigend in Kauf genommen haben, dass mit seinen Lautsprecherdurchsagen jene Barrikaden errichtet worden und Gewalt gegen Polizisten verübt wurde, um in eine angebliche Aufenthaltsverbotszone vorzudringen, so der Vorwurf der Anklage.

15:23 Es geht weiter. Nächster Zeuge. Bert E., Einsatzführer der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit der 1. Bereitschaftspolizeiabteilung Dresden.

– ^Vierter Zeuge –

15:04 Kurz Pause, danach Befragung eines weiteren Zeugen.

14:59 Verteidiger Eisenberg, sinngemäß: Wenn der Richter so mit sich umspringen lässt wie beim letzten Zeugen, dann ist es ja kein Wunder, wenn er immer belogen wird.

14:56 Der Zeuge wird unvereidigt entlassen. Der Richter hat ihn nicht einmal ermahnt dafür, dass der Zeuge hier offensichtlich nicht ganz die Wahrheit gesagt hat.

14:52 Dass hier doch abgeschrieben wurde liegt für Verteidigung und Zuschauer im Saal zumindest sehr nahe. Auch der Richter hakt jetzt ein und rät dem Zeugen, dass er das doch auch hier sagen könne, wenn er augenscheinlich abgeschrieben habe. Es sei nicht schlimm, aber er müsse das sagen.  Der Zeuge versucht weiter auszuweichen und erklärt sinngemäß, dass die Rahmenbedingungen dort ja die gleichen waren, deswegen die Dopplungen ja nicht ungewöhnlich seien.

14:47  Der Verteidiger Eisenberg befragt den Zeugen wegen der [1-2 A4 Seiten langen] nahezu wortgleichen Erklärung von ihm und seinem Kollegen, ob diese eine selbe Art von Maske [in einem Textverarbeitungsprogramm] genutzt haben, was der Zeuge verneint. Auf die nochmalige Frage, ob er abgeschrieben habe, verneint er das ein weiteres mal. Die Verteidiger merken an, dass es seltsam ist, dass hier Kollegen für die gleichen Empfindungen über mehrere Passagen die gleiche Wortwahl in ihren Erklärungen benutzen.

14:43 RA Eisenberg legt dem Zeugen dienstliche Erklärungen vor, die zu großen Teilen identisch sind. Es handelt sich um seine eigene sowie die von seinem Vorgesetzten, der Beamte Z. Auffällig ist: Beide entstanden zwei Monate nach der angeblichen Nötigung von Lothar König und beide sind nahezu wortgleich, mit dem Unterschied, dass die von seinem vorgesetzten wenige Tage zuvor verfasst wurde. Auf Nachfrage bestreitet der Zeuge, abgeschrieben zu haben.

14:37 Auf Nachfrage kann sich der Zeuge nicht mehr erinnern, wo das Wort „Steine“ her kam, es war aber so laut, dass es offensichtlich durch eine Lautsprecheranlage oder durch ein Megafon gerufen wurde.

14:33 Auch der Zeuge R. hatte nach dem Vorfall am 19. Februar 2011 eine dienstliche Erklärung angefertigt – allerdings, wie seine Kollegen auch, erst zwei Monate später am 28. April 2011. Rechtsanwalt Eisenberg beginnt nun mit der Befragung des Zeugen.

14:22 Polizist R. beschreibt die Situation auf der Nossener Brücke am 19. Februar 2011 in Dresden. Es habe eine ca. 1000 Personen starke Gruppierung gegeben, die größtenteils dunkel angezogen und teilweise vermummt gewesen war. Gewundert hat er sich jedoch, woher die Menschen die Steine so plötzlich hatten. Seine Schlussfolgerung: diese wurden vorher aufgesammelt und die ganze Zeit mitgeführt.

14:15 Der Zeuge gibt an, dass er aus den Lautsprechern keine Musik hören konnte, dafür aber Worte. Er hörte das Wort „Stein“ oder „Steine“, mehr konnte er nicht verstehen. Nach der Aussage seien Steine oder andere Gegenstände auf die Polizeiautos geworfen worden, daher interpretiert der Zeuge die Worte als Aufruf. Rechtsanwalt Eisenberg kommentiert, dass es sich doch auch um die Band „Ton Steine Scherben“ gehandelt haben könnte, worauf hin es Gelächter im Publikum gibt.

14:09 Nächste Zeugenbefragung: Der Polizist Bert R., welcher der 2. Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheit der Bundespolizeiabteilung in Sachsen angehört und zum Tatzeitpunkt als Fahrzeugfahrer in Dresden im Einsatz war.

^Dritter Zeuge –

14:08 Der Zeuge A. berichtete zwar von Angriffen und einer großen vermummten Menge, diese konnte jedoch im Video nicht nachgewiesen werden. Er wird jetzt aus der Befragung entlassen.

14:07: „Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland steht unterdessen weiter zu dem Angeklagten. Die Hauptverhandlung habe bislang nichts hervorgebracht, „was die Vorwürfe gegen Lothar König rechtfertigt“, sagte Personaldezernent Michael Lehmann am Mittwoch am Rande der Verhandlung. Bislang sei nur bewiesen worden, dass König am 19. Februar 2011 in Dresden gewesen sei. „Wir sind überzeugt, er hat nicht rechtswidrig gehandelt.“ schreibt der MDR in einer aktuellen Meldung.

14:02 Der Zeuge A. berichtet von massiven Angriffen im Kreuzungsbereich der Nossener Brücke Richtung Nürnberger Straße.  Er kann sich jedoch nicht erklären, warum davon nichts im Video zu sehen ist.

13:58 „Emotionen im Dresdner König-Prozess – Pfarrer rügt Staatsanwältin“ meldet dpa.

13:52 Zwischenstand bei der Suche nach dem 1000-Personen starken schwarzen vermummten Mob, den Lothar König angeführt haben soll: Es ist nun auf dem Video schon 300 Meter hinter dem Lautsprecherwagen keine vermummte Gruppe zu sehen oder eine solche, die auch Straftaten begangen haben soll. Auch das Video der Verteidigung wird dem Zeugen vorgeführt.

13:45 Ein weiteres Video wird vorgeführt, es handelt sich um einen Youtube-Clip vom Geschehen. Auch dieser Clip zeigt die große gewaltbereite Masse nicht.

13:40 Die große Masse, die der Lauti anführte konnte im Video noch nicht erkannt werden. Nun beginnt die Suche…

13:35 Es wird zuerst ein Polizeivideo gezeigt, die vom Zeugen beschriebene große gewaltbereite organisierte Masse ist nicht zu sehen. Auch der Zeuge A. muss feststellen, dass die die schwarze Menschenmasse auf dem Video nicht erkennbar ist, meint aber das diese sich wohl 250 Meter hinter dem Lautsprecherwagen bewegen müsste, wohl noch weiter hinten auf der Nossener Brücke.

13:33 Es geht gleich weiter, dem Zeugen soll nun Videomaterial von der Situation auf der Nossener Brücke vorgeführt werden.

13:30 Der Zeuge A. wird nun wohl mit dem Video konfrontiert werden, dass die Verteidigung gestern vorgelegt hat. Der Beamer ist schon angestöpselt und läuft, die Zeichen stehen also nicht so schlecht, dass es heute vielleicht ohne technische Probleme vom Gericht klappt. Wir lassen uns überraschen…

13:15 Während der Mittagspause in Dresden vor Gericht:

andacht

mittag-lothar

12:57 Währenddessen in der Johannisstraße in Jena. Wieder Infotafel mit Offline-Ticker & Infostand. Heute gibt es auch blaue Lauti-Soli-Kekse 😉

soli-stand

soli-kekse

soli-tafel

12:52 Die Verhandlung wird für ca. 30 Minuten pausiert.

12:50 Verteidiger Eisenberg erklärt dem Zeugen, dass er Lügensignale bei ihm feststellt und weist daraufhin, dass er als Bundespolizist ihn nicht anzulügen habe. U.a. wollte er zunächst nicht den Verantwortlichen benennen, der ihn zwei Monate nach dem Vorfall zur dienstlichen Erklärung aufforderte.

12:48 Im Laufe der Befragung äußert der Polizeizeuge A., dass man damals [bei der Abgabe der Erklärung] schon wusste oder ahnte, dass der Vorfall ein größeres Verfahren nach sich ziehe. Auf die Nachfrage, wer ihm dies so mitgeteilt hat, wollte er keinen Namen nennen und wich aus, fügte dann hinzu, dass ihm keiner das gesagt habe.

12:43 Der Zeuge A. fertigte ebenfalls eine dienstliche Erklärung zu dem Vorfall und den Schäden am Fahrzeug an, dies machte er am 19.04.2011  – also zwei Monate nach dem eigentlichen Ereignis. Auch andere Kollegen hatten dies erst zwei Monate später getan. Als Verteidiger Eisenberg wissen will, wer ihn veranlasst habe, diese Erklärung abzugeben weicht der Zeuge aus. Nach mehrmaligen Nachfragen nennt er dann doch einen Namen: Der Hundertschaftsführer E., der gestern bereits auf dem Zeugenstuhl saß, hätte ihm um die Abgabe der Erklärung gebeten.

12:39 Der Zeuge beschreibt die Situation auf der Nossener Brücke so, dass eine riesige Masse offensichtlich organisierter und gewaltbereiter Personen auf der Straße zu Gange war. Rund 1000 Menschen hätten sich als koordinierte Einheit verhalten und seien auf allen Straßenspuren gelaufen. Die Entscheidung, die Fahrzeuge mitten auf der Straße zu wenden, während man an der Personengruppe auf der anderen Straßenseite vorbeifuhr hätte das schlimmste vermieden, so der Zeuge A.

12:34 Vier Personen betreten den Zuschauerbereich. RA Eisenberg erkundingt sich ob es Poizisten seien. Und in der Tat: 4 Bundespolizisten. Daraufhin beantragt Eisenberg, dass diese den Raum verlassen sollen, da sie zum gleich Zug des Zeugen gehören und als potenzielle Zeugen in Frage kommen. Sechs statt vier Personen verlassen den Saal.

12:30 A. berichtet von Angriffen auf die Polizei. Dabei sei ihm auch der Lautsprecherwagen aufgefallen, allerdings könne er sich an keine Musik oder Durchsagen erinnern.

12:23 Der Zeuge Jörg A. (Polizeihauptmeister) wird zur Situation auf der Nossener Brücke angehört.

^Zweiter Zeuge –

12:16 RA Voigt weist die Staatsanwältin darauf hin, dass auf dem Video zu sehen war, wie Personen vor der Polizei wegrannten. Die Staatsanwältin hingegen meint, die Personen hätten sich korrekt verhalten, wären sie stehen geblieben, da die Polizei immerhin mit Blaulicht fuhr.

12:03 RA Voigt gibt eine Erklärung ab, bereits aus der Aktenlage hätte kein Nötigungsvorsatz abgeleitet werden können, wie das Video auch zeige. Die Staatsanwältin hingegen versucht weiterhin die Situation so darzustellen, als seien die Demonstranten hinter der Polizei hergerannt, quasi um diese zujagen.

12:01 Der Zeuge wird entlassen.

11:55 Es wird noch einmal deutlich, dass aus dem neuaufgetauchten Vernehmungsprotokoll des Zeugen V. hervorgeht, dass der Lautsprecherwagen gebremst hat, bevor das Polizeifahrzeug mit ihm als Insassen daran vorbei fuhr. RA Eisenberg fragt detaillierter nach, der Zeuge äußert widersprüchliches und bleibt weiterhin dabei, dass der Lautsprecherwagen das Polizeifahrzeug abdrängen wollte, auch trotz der Hinweise auf vorhandene Videos, die das Gegenteil bezeugen.

11:47 Richter Stein lehnt den Antrag ab, die Zeugenbefragung zu unterbrechen bis das Problem mit der lückenhaften Aktenführung geklärt ist. Die Zeugenbefragung wird weiter fortgesetzt.

11:45 Die Verhandlung wird fortgesetzt.

11.31 Verhandlung kurz unterbrochen.

11:30 Verteidiger Eisenberg begründet noch einmal, dass es einen hinreichenden Verdacht gibt, dass hier gezielt Akten vorenthalten werden. Der Richter unterbricht den Prozess erneut.

11:25 Aus dem strittigen Vernehmungsprotokoll, dass nun erstmalig der Verteidigung vorliegt geht hervor, dass der gerade auf dem Zeugenstuhl befindliche Polizeiobermeister V. in seiner zweiten Vernehmung schilderte, wie er den blauen T4-Bus, den so  Lautsprecherwagen bremsen sah. Bislang spricht die Anklage davon, dass Lothar König gezielt Polizeifahrzeuge abdrängen wollte, die verschriftlichte Äußerung des Beamten steht demnach im Widerspruch zum Anklagepunkt der Tatziffer 3.2.

11:23 Zur Erinnerung, der aktuelle Anklagepunkt: Die Staatsanwaltschaft wirft Lothar König zum jetzigen Anklagepunkt vor,  ein Polizeifahrzeug abgedrängt zu haben. Sowohl er als auch die Hundertschaft aus Pirna hätten die Nossener Brücke Richtung Nürnberger Straße verlassen, doch beide Linksabbiegerspuren waren an einer Kreuzung mit Absperrgittern blockiert. Lothar König hätte darauf hin den Lautsprecherwagen von seiner Geradeausspur auf die linke Seite gezogen, um nach Aussagen der Staatsanwaltschaft die dort parallelfahrenden Polizeifahrzeuge abzudrängen. Die Polizisten hätten ausweichen müssen, um nicht mit der Absperrung zu kollidieren. Vor dem Dresdner Amtsgericht wird ihm nun Vorsatz unterstellt, Lothars Verteidiger merkte bereits nach der Eröffnung der Hauptverhandlung zu diesem Anklagepunkt an, dass Lothar nur einem Fußgänger ausweichen wollte, außerdem widerlegte ein Video, dass die Polizeifahrzeuge ihrerseits den Absperrgittern auswichen, zwei Zeugenaussagen von Polizisten, die ihm ein vorsätzliches Abdrängen unterstellten konnten somit gestern bereits entkräftet werden.


(Zur Übersicht: das ist die Position, an der es zum vermeintlichen Abdrängen gekommen sein soll, auf den beiden Linksabbiegerspuren, wo das rote und weiße Auto zu sehen sind, fuhren am 19. Februar 2011 die Polizeifahrzeuge, auf der rechten Spur daneben der Lautsprecherwagen. Hinter der weißen Haltelinie befanden sich jeweils an den Rändern Hindernisse (Absperrung, Passant), so dass sowohl Polizisten als auch der Lauti zu einem Ausweichmanöver gezwungen waren um mittig die Straße befahren zu können, die Staatsanwaltschaft bastelt daraus nun eine Nötigung)

11:20 Der Inhalt des ominösen Protokolls wird gleich bekannt.

11:15 Rechtsanwältin Voigt befragt die Staatsanwältin, ob weitere Dokumente in der Haupakte fehlen. Die Staatsanwältin entgegnet, dass sie sich dazu jetzt nicht äußern möchte (!), sondern lieber später. Verteidiger beantragt daraufhin eine Unterbrechung der Zeugenvernehmung, bis diese Vorkommnisse geklärt sind. Es folgt ein weiterer Schlagabtausch zwischen Richter und Verteidiger.

11:09 Die Verhandlung wird fortgesetzt, das mitgebrachte Vernehmungsprotokoll mit Datum vom 13.09.2011 wird in die Hauptakte aufgenommen.

11:08 Sowohl der Richter, als auch die Verteidigung und die Staatsanwältin studieren nun im Beisein des Publikums das neue, vom Zeugen mitgebrachte Dokument.

10:46 Verhandlung kurz unterbrochen.

10:39 RA Eisenberg entgegnet der lachenden Staatsanwältin, dass diese ja nichtmal in der Lage sei, richtig Akten zu führen. Der Verteidiger beschwert sich lautstark ein weiteres mal darüber, dass hier rechtswidrig Informationen bzw. Aktenbestandteile zurückgehalten werden. Der Richter unterbricht die Verhandlung für eine kurze Pause.

10:33 Die Staatsanwältin flaxt nur herum und nimmt die Problematik nicht ernst. Dann reicht es Lothar und er weist sie darauf hin, dass die Verhandlung kein Spaß sei und was der Prozess hier eigentlich für Auswirkungen hat: „Überlegen sie mal…für mich stehen vier Jahre auf dem Spiel. Und eine Berufskarriere. Und Sie lachen!“

10:28 Der Polizeizeuge erklärt, dass er von dieser neuerlichen Vernehmung eine Kopie dabei habe. RA Eisenberg bittet darum, diese kurz zu erhalten um eine eigene Kopie anzufertigen, da meint der Zeuge, dass diese ja schon sicherlich in den vorhanden Akten beiliege. Offensichtlich ist dies nicht ver Fall: Der Richter bestätigt: Das neue Vernehmungsprotokoll des Zeugen befindet sich nicht in der Hauptakte, die der Verteidigung zur Verfügung steht! Unglaublich, dass ist jetzt das 3. oder 4. mal, dass wichtige Dokumente in der Akte gar nicht vorhanden sind.

10:25 Es geht weiter um eine dienstliche Erklärung die der Zeuge abgab. RA Eisenberg interessiert sich dafür, der Zeuge meint, dass diese wohl zur Schadensangabe im Nachgang gemacht wurde, weil die Scheibe eines Polizeifahrzeuges beschädigt worden sei. Nach den Geschehnissen am 19. Februar habe es eine erste Vernehmung gegeben und wesentlich später noch ein zweite, möglicherweise am 13. September 2011.

10:23 Verteidiger Eisenberg wird weiter laut: „Der Mann [also der Zeuge] hat einen Eid auf die Verfassung geschworen!“, darauf klatscht der Saal! Es wird turbulenter. Der Richter ermahnt erneut das Publikum.

10:18 RA Eisenberg zum Zeugen: „Sie sprachen von einem Mob, was ist das?“, der Zeuge antwortet: „Eine große Ansammlung von Personen…“, von denen vielleicht auch Straftaten ausgehen… Eisenberg wirft ein: „…stellen sie sich doch mal eine Ansammlung von 1000 Amtsrichtern vor“, ehe es wieder zum Lachen im Publikum kommt. Der Richter ist kurzzeitig empört. Eisenberg fragt nach, wieso der Zeuge eine Personengruppe, die ihr Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit ausübt als Mob bezeichnet.

10:12 Nach dem die Staatsanwaltschaft weitgehend sinnfreie Fragen stellt, z.B. zum Abstand der Polizeiautos erkundigt sich auch Rechtsanwalt Eisenberg, ob der Zeuge vielleicht manchmal den Reifendruck prüfe. Außerdem will er wissen, ob der Zeuge das Lied „Bella Ciao“ kenne. POM V. ist das Lied nicht bekannt.

10:01 Dem Zeugen wird eine Skizze vorgelegt, die in Zusammenhang zur Tatziffer 3.2. der Anklage steht, dem angeblichen Abdrängversuch des Lautsprecherwagens (Nötigung) auf der Nossener Brücke. POM V. bestätigt, dass er die Skizze gezeichnet hat. Sie beziehe sich nach seinen Angaben auf die Gesamtsituation inkl. auf  das strittige Ausweichmanöver , dasvon der Anklage als Abdrängversuch gewertet wird.

9:57 Die Befragung Vernehmung des Zeugen V. wird fortgesetzt. Teile des Publikums kichern während der Befragung. Der Richter ermahnt die Zuschauer, während der Verhandlung nicht zu lachen. Rechtsanwalt Eisenberg: „Wenn sie eine Beweisaufnahme durchführen, die sinnlos und von Gesetz wegen her nicht geboten ist, müssen sie sich nicht wundern, wenn die Leute anfangen zu lachen“.

9:54 Der Zeuge erzählt die gleiche Geschichte wie seine Kollegen bei der gestrigen Verhandlung. Es geht vor allem um die vorgeworfene Nötigung, das angebliche Schneiden eines Polizeifahrzeuges. Verteidiger Eisenberg fragt den Richter, welchen Sinn eine weitere Befragung noch hätte. Im Laufe des gestrigen Prozesstages konnten die belastenden Aussagen bereits durch Videoaufnahmen der Verteidigung widerlegt werden.

9:52 Ähnlich wie eine gestrige Zeugin berichtet auch dieser Polizist, dass der Lautsprecherwagen versucht habe, die Polizeifahrzeuge abzudrängen. Er habe sich in dem allersten Fahrzeug befunden, dass unmittelbar betroffen gewesen sei.

9:48 POM V. berichtet darüber, wie er an jenem Februartag im Einsatz war. Er befand sich in der Gruppe der neun Polizeiahrzeuge und und erzählte von permanenten Stein- und Flaschenwürfen während des Wendevorgangs [siehe 4. Prozesstag, wo der Sachverhalt bereits Thema war].

09:43 Die erste Zeugenbefragung beginnt: Polizeiobermeister V. von der Bundespolizei Pirna. Er war am 19. Februar 2011 mit auf der Nossener Brücke.

^Erster Zeuge –

9:35 Auf Antrag des Publikums stellt das Gericht seine Mikrofone lauter, da die Durchsagen stellenweise nur schwer verständlich waren.

9:25 Kurz vor Prozessbeginn heute: Lothar und Verteidigerin.

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9:20 Bevor es mit den Zeugenbefragungen losgeht wir ddie Verhandlung jedoch noch für 10 Minuten pausiert.

09:13 Für heute ist die Vernehmung von drei Polizeizeugen geplant.

08:58 Hier noch eine zur gestrigen Vernehmung des Alexander E. passende Grafik, die uns zugesandt wurde 😉

vermummt

08:45 Wer ihn noch nicht kennt, hier ein schöner Artikel der Spiegelreporterin Julia Jüttner zur gestrigen Verhandlung: „Jugendpfarrer Lothar König vor Gericht: Tanz im Dresdner Dauerregen„.

08:30 In einer halben Stunde beginnt die Verhandlung im Saal A 2.133 vom Amtsgericht Dresden.