Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
PRÄAMBEL
Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen
und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der
Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der
Welt bildet,
da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte
zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit
mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, daß einer Welt, in
der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und
Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt,
da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die
Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen
wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung
zu greifen,
da es notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern,
da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren
Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert
der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau
erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Fortschritt und
bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu fördern,
da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in
Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung
und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken,
da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten
von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung
ist,
verkündet die Generalversammlung
diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen
Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder
einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets
gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die
Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch
fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine
und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der
Mitgliedstaaten selbst wie auch durch die Bevölkerung der ihrer
Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten.
Artikel 1
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie
sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der
Brüderlichkeit begegnen.
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