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Heute fand im sächsischen Landtag ein öffentliches Hearing der Fraktion Die Linke statt, bei dem sich Lothar König zu seinem Engagement gegen Naziaufmärsche und dem Verhalten der Ermittlungsbehörden äußerte: „Warum fährt ein Jenaer Stadtjugendpfarrer nach Dresden? Oder: Methoden der Kriminalisierung“ so Lothars Thema für einen Kurzvortrag und Diskussion bei dem Hearing. Mit dabei die Jenaer Rechtsanwältin Kristin Pietrzyk. Einen Problemaufriss zum Thema „Politisch motivierte Kriminalisierung der gesellschaftlichen Linken“ gab zu Beginn Kerstin Köditz, Sprecherin für antifaschistische Politik der Linksfraktion im Sächsischen Landtag. Zugleich wurde heute auch durch die Tageszeitung „taz“ bekannt, dass nach einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes vom Deutschen Bundestag, das sächsische Versammlungsgesetz verfassungswidrig sei. Das Gesetz könne nun nicht mehr angewendet werden, wodurch eine Strafbarkeitslücke ensteht. Demnach müssten alle Verfahren gegen die Blockierer der Naziaufmärsche aus dem „Tatzeitraum“ von Januar 2010 bis April 2011 eingestellt werden, fordert der Justiziar der Linken-Bundestagsfraktion Wolfgang Neskovic, der das Gutachten in Auftrag gab.

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Sabine Friedel, MdL SPD Sachsen reagiert auf die Pressemitteilung des Justizministers Sachsen, der wiederum auf ihre Pressemitteilung reagierte:

Dresden, 27. September 2011

PRESSEMITTEILUNG der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag

Thema: Innen/Justiz

Sabine Friedel, innen- und rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, erklärt:

„Abgestimmt“ ist etwas anderes als „mal drüber gesprochen“

„Auch wenn der sensible Umgang mit Sprache nicht jedermanns Sache ist, so sollte sich Justizminister Martens trotzdem präzise ausdrücken und genau lesen. Alles andere würde die Wahrheit verwischen.

Richtig ist: Die sächsische Soko 19/2 stand mit der Polizeidirektion Jena bezüglich des ‚Falls König‘ seit Mitte Juli in Kontakt. Zu keinem Zeitpunkt wurden aber Details eines möglichen Einsatzes besprochen.

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Auf die Pressemitteilung der sächsischen Landtagsabgeordneten Sabine Friedel antwortete nun der sächsische Justizminister persönlich:

SMJus – Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Europa – 27.09.2011 – Justiz

Justizminister Dr. Jürgen Martens zu den Vorwürfen der Abgeordneten Sabine Friedel
Frau Friedel hat in Frage 3 ihrer Kleinen Anfrage vom 29. August 2011 (Drs. 5/6786) angefragt, ob die Polizeidirektion in Jena in einem Telefonat 45 Minuten vor der Durchsuchung darüber informiert worden sei, „gegenüber welcher konkreten Person aus welchen Gründen welche konkreten Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt werden“.

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PRESSEMITTEILUNG der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag

Thema: Innen/Justiz

Sabine Friedel, innen- und rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, erklärt:

Justizminister Martens hat gelogen

Thüringer Behörden waren nicht ordnungsgemäß über Durchsuchung bei Pfarrer König informiert

„Die Thüringer Behörden waren nicht darüber informiert, dass die sächsische Polizei eine Wohnungsdurchsuchung bei dem Jenaer Jugendpfarrer Lothar König durchführen wird. Das hat die Staatsregierung in der Antwort auf meine Kleine Anfrage nun zugeben müssen. Darin heißt es:

‚Nein, die Polizeidirektion Jena, Einsatzzentrale, wurde bei dem Telefonat 45 Minuten vor dem Einsatz nur darüber informiert, dass eine Durchsuchungsmaßnahme in Jena stattfinden wird. Gegenüber welcher konkreten Person und aus welchen konkreten Gründen die Durchsuchungsmaßnahme durchgeführt wird, wurde nicht mitgeteilt.‘

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Nach dem nun der Bundestag, der sächsische Landtag und der Thüringer Landtag sich mit der Razzia und dem Abhörskandal beschäftigt haben, wird das zweifelhafte Vorgehen der sächsischen Behörden nun zum internationalen Problem.  So hat die Abgeordnete des tschechischen Parlaments, Dr. jur. Marie Nedvědová (KSČM) dort eine Anfrage zum „Abhören von Abgeordneten des Abgeordnetenhauses des Parlaments der Tschechischen Republik und von Europaabgeordneten durch die sächsische Polizei“ eingereicht. Die Linksfraktion im sächsischen Landtag schreibt dazu: „Nicht nur das Verhältnis Sachsens zu unseren tschechischen Nachbarn ist mit dem Verdacht des Abhörens von Telefonaten tschechischer Bürger  – einschließlich tschechischer Abgeordneter – gestört; vielmehr ist die sächsische Staatsregierung im Begriff, zu einer Belastung des deutsch-tschechischen Verhältnisses als Ganzes zu werden.“ Die Anfrage ist hier in deutscher Sprache downloadbar.

Die Veröffentlichung des Sonderberichts vom sächsischen Datenschutzbeauftragten zu den Vorfällen in Dresden schlug unmittelbar hohe Wellen. Der Vereinigung sächsischer Berufsrichter erklärte, der Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig habe mit dem veröffentlichten Bericht über die rechtswidrige Handyüberwachung seine Kompetenzen überschritten und das Ansehen der sächsischen Justiz beschädigt. Die Richtervereinigung warf Schurig vor, „mit dem groben Knüppel“ auf Polizei und Staatsanwaltschaft eingeschlagen zu haben, wo er doch eigentlich den Richter habe treffen wollen, der die Funkzellenüberwachung genehmigt hatte. Er solle sich daher für sein Vorgehen entschuldigen, war der Tenor.  Schurig selber wies die Vorwürfe zurück und verwies dabei auf seine in der sächsischen Verfassung verankerte besondere Stellung. Außerdem hätte er doch gerade zur Wahrung des Rechts auf Datenschutz den Auftrag, die Exekutive lückenlos, unabhängig und weisungsfrei zu kontrollieren, wozu schließlich auch Polizei und Staatsanwaltschaft gehören. Von Seiten der Landesregierung wurde nun ein Gegengutachten des Verfassungsrechtlers Ulrich Battis eingeholt. Er stellt fest, dass alles rechtens verlaufen ist, die Funkzellenabfragen und damit die Erfassung von ca. zwei Millionen Daten verhältnismäßig. Prof. Battis wurde übrigens ebenso beauftragt, ein Gutachten zur sogenannten “Extremismusklausel” anzufertigen – auch diese hält er für rechtens. Währenddessen holte der sächsische Generalstaatsanwalt Fleischmann erneut zur Kritik aus und erhebt schwere Vorwürfe gegen den Datenschutzauftragten im Interview mit der sächsischen Zeitung. Der Datenschutzbeauftragte bewege sich seiner Meinung nach auf für ihm fremden Gebiet, habe nicht die gebotene Objektivität und missachte den Richtervorbehalt. Der rechtspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Klaus Bartl wies seinerseits den Angriff zurück und ermahnte den Generalstaatsanwalt das auch Richter sich irren können. Auch Fleischmann selbst sei in Rechtsangelegenheiten genauso wenig unfehlbar wie die Dresdner Staatsanwaltschaft. „Herr Fleischmann vergisst offenbar, dass er Generalstaatsanwalt ist und nicht der Papst“ so der Abgeordnete Bartl. Der rechtspolitischer Sprecher der Fraktion der Grünen, im sächsischen Landtag, Johannes Lichdi, erklärt: „Sollten die Richter allen Ernstes die Auffassung vertreten, dass Entscheidungen der Polizei und Staatsanwaltschaft nicht mehr der Kontrolle des Datenschutzbeauftragten unterliegen, wenn ein Richter sie genehmigt hat, würden sie seine, durch den Artikel 57 der Sächsischen Verfassung zugewiesene, Aufgabe beschneiden“.

Ist Sachsens Datenschutzbeauftragter nun also auch ein Mitglied der „Querulantenmafia“?