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Die Veröffentlichung des Sonderberichts vom sächsischen Datenschutzbeauftragten zu den Vorfällen in Dresden schlug unmittelbar hohe Wellen. Der Vereinigung sächsischer Berufsrichter erklärte, der Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig habe mit dem veröffentlichten Bericht über die rechtswidrige Handyüberwachung seine Kompetenzen überschritten und das Ansehen der sächsischen Justiz beschädigt. Die Richtervereinigung warf Schurig vor, „mit dem groben Knüppel“ auf Polizei und Staatsanwaltschaft eingeschlagen zu haben, wo er doch eigentlich den Richter habe treffen wollen, der die Funkzellenüberwachung genehmigt hatte. Er solle sich daher für sein Vorgehen entschuldigen, war der Tenor.  Schurig selber wies die Vorwürfe zurück und verwies dabei auf seine in der sächsischen Verfassung verankerte besondere Stellung. Außerdem hätte er doch gerade zur Wahrung des Rechts auf Datenschutz den Auftrag, die Exekutive lückenlos, unabhängig und weisungsfrei zu kontrollieren, wozu schließlich auch Polizei und Staatsanwaltschaft gehören. Von Seiten der Landesregierung wurde nun ein Gegengutachten des Verfassungsrechtlers Ulrich Battis eingeholt. Er stellt fest, dass alles rechtens verlaufen ist, die Funkzellenabfragen und damit die Erfassung von ca. zwei Millionen Daten verhältnismäßig. Prof. Battis wurde übrigens ebenso beauftragt, ein Gutachten zur sogenannten “Extremismusklausel” anzufertigen – auch diese hält er für rechtens. Währenddessen holte der sächsische Generalstaatsanwalt Fleischmann erneut zur Kritik aus und erhebt schwere Vorwürfe gegen den Datenschutzauftragten im Interview mit der sächsischen Zeitung. Der Datenschutzbeauftragte bewege sich seiner Meinung nach auf für ihm fremden Gebiet, habe nicht die gebotene Objektivität und missachte den Richtervorbehalt. Der rechtspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Klaus Bartl wies seinerseits den Angriff zurück und ermahnte den Generalstaatsanwalt das auch Richter sich irren können. Auch Fleischmann selbst sei in Rechtsangelegenheiten genauso wenig unfehlbar wie die Dresdner Staatsanwaltschaft. „Herr Fleischmann vergisst offenbar, dass er Generalstaatsanwalt ist und nicht der Papst“ so der Abgeordnete Bartl. Der rechtspolitischer Sprecher der Fraktion der Grünen, im sächsischen Landtag, Johannes Lichdi, erklärt: „Sollten die Richter allen Ernstes die Auffassung vertreten, dass Entscheidungen der Polizei und Staatsanwaltschaft nicht mehr der Kontrolle des Datenschutzbeauftragten unterliegen, wenn ein Richter sie genehmigt hat, würden sie seine, durch den Artikel 57 der Sächsischen Verfassung zugewiesene, Aufgabe beschneiden“.

Ist Sachsens Datenschutzbeauftragter nun also auch ein Mitglied der „Querulantenmafia“?

Monika Lazar und Katrin Göring-Eckart, Bundestagsabgeordnete von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN hatten im Bundestag Anfragen wegen der Razzia bei Lothar König gestellt und insbesondere nachgefragt, inwieweit eine bundeseinheitliche Grundlage zur Zusammenarbeit von verschiedenen Länderpolizeien besteht und wie zu verfahren ist. Interessant finden wir ja, das laut Auskunft des Bundesministeriums des Inneren ein Bundesland Polizeikräfte aus einem anderen Bundesland anfordern kann, wenn bspw. eine Naturkatastrophe oder ein schweres Unglück geschehen ist. Ansonsten kommt Polizei eines Bundeslandes in einem anderen nur dann zum Einsatz, wenn sie von dort angefordert wird , weil die eigenen Kräfte des Landes zur Lagebewältigung etc. nicht ausreichen. So stellt es zumindest das Bundesministeriums des Inneren dar und fügt hinzu „in der Regel“. Aber lest selbst.

Hmm, und wer oder was ist jetzt die Naturkatastrophe?

In einem Beitrag zur Sondersitzung des Justizausschusses in Sachsen, die am 23. August 2011 stattfand, berichtet Johannis Lichdi MdL (Grüne) über neue Fragen die heute aufgetaucht sind. So wurde gegen Lothar König bereits ab dem 7. Februar 2011 ermittelt, also fast zwei Wochen vor dem Naziaufmarsch am 19. Februar bzw. eine Woche vor dem dem Naziaufmarsch am 13. Februar 2011.

Mehrere Presseagenturen berichten, dass die Ermittlungen gegen Lothar nach §129 (Bildung einer kriminellen Vereinigung) bereits am 19. August 2011 nach §154 StPO vorläufig eingestellt worden wären. Weder den Anwälten von Lothar noch ihm selber liegt dazu bisher ein Schreiben vor.

„Lichdi: Bericht über Ergebnisse der Sondersitzung des Rechtsausschusses des Sächsischen Landtags am 23. August 2011

Die Sitzung begann mit einem Eklat: Der Obmann der CDU-Fraktion stellte sich hinter die Aussagen seines Fraktionsvorsitzenden Flath, der den Kritikern der Staatsanwaltschaft Dresden vorgeworfen hatte, dass sie Gewalttaten begünstigten. Eine Klarstellung trotz Aufforderung erfolgte nicht.

Wie zu erwarten war, waren Staatsregierung, Staatsanwaltschaft und Polizeipräsident nicht bereit, Einzelheiten aus den Ermittlungsverfahren gegen Lothar König bekannt zu geben. Der Vorsitzende verhinderte eine Befassung mit unserem Fragenkatalog. Dennoch wurden einige aufschlussreiche Details mitgeteilt. Die Staatsanwaltschaft gab ausdrücklich an, dass die durchsuchenden Beamten von niemanden der anwesenden Zeugen, auch nicht von Katharina König, auf die mögliche seelsorgerliche Eigenschaft von Unterlagen hingewiesen worden sei.

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Am heutigen Dienstag, dem 23. August 2011 fand ein erstes Gespräch zwischen Stadtjugendpfarrer Lothar König und seinen Anwälten, Hans Peter
Richter, Jena und Johannes Eisenberg, Berlin statt.

König, dessen Dienstwohnung in Jena am 10. August 2011 von sächsischen Beamten durchsucht wurde, erklärt in Absprache mit seinen Anwälten zu den zahlreichen eingehenden Anfragen um Interviews und Stellungnahmen zum Vorwurf des Landfriedensbruchs am 19. Februar 2011 in Dresden:
„Ergänzende Äußerungen meinerseits zum Verfahren werde ich erst wahrnehmen, wenn meinen Anwälten Akteneinsicht gewährt wurde.“

Darüber hinaus verweist König auf den dieser Pressemitteilung beigefügten Antrag auf Akteneinsicht seines Verteidigers Johannes Eisenberg.