In einem Beitrag zur Sondersitzung des Justizausschusses in Sachsen, die am 23. August 2011 stattfand, berichtet Johannis Lichdi MdL (Grüne) über neue Fragen die heute aufgetaucht sind. So wurde gegen Lothar König bereits ab dem 7. Februar 2011 ermittelt, also fast zwei Wochen vor dem Naziaufmarsch am 19. Februar bzw. eine Woche vor dem dem Naziaufmarsch am 13. Februar 2011.
Mehrere Presseagenturen berichten, dass die Ermittlungen gegen Lothar nach §129 (Bildung einer kriminellen Vereinigung) bereits am 19. August 2011 nach §154 StPO vorläufig eingestellt worden wären. Weder den Anwälten von Lothar noch ihm selber liegt dazu bisher ein Schreiben vor.
„Lichdi: Bericht über Ergebnisse der Sondersitzung des Rechtsausschusses des Sächsischen Landtags am 23. August 2011
Die Sitzung begann mit einem Eklat: Der Obmann der CDU-Fraktion stellte sich hinter die Aussagen seines Fraktionsvorsitzenden Flath, der den Kritikern der Staatsanwaltschaft Dresden vorgeworfen hatte, dass sie Gewalttaten begünstigten. Eine Klarstellung trotz Aufforderung erfolgte nicht.
Wie zu erwarten war, waren Staatsregierung, Staatsanwaltschaft und Polizeipräsident nicht bereit, Einzelheiten aus den Ermittlungsverfahren gegen Lothar König bekannt zu geben. Der Vorsitzende verhinderte eine Befassung mit unserem Fragenkatalog. Dennoch wurden einige aufschlussreiche Details mitgeteilt. Die Staatsanwaltschaft gab ausdrücklich an, dass die durchsuchenden Beamten von niemanden der anwesenden Zeugen, auch nicht von Katharina König, auf die mögliche seelsorgerliche Eigenschaft von Unterlagen hingewiesen worden sei.
Das Verfahren gegen König wegen des Verdachts des Landfriedensbruchs sei am 21. April 2011 eingeleitet worden. Das Verfahren wegen des Verdachts auf Bildung einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB sei bereits am 7. Februar 2011 eingeleitet worden. Generalstaatsanwalt Fleischmann bestätigte auf meine Nachfrage, dass das Verfahren wegen § 129 StGB nach § 154 Strafprozessordnung am 19. August vorläufig eingestellt worden sei.
§ 154 Abs.1 Nr.1 StPO sieht vor, dass die Staatsanwaltschaft „von der Verfolgung einer Tat absehen“ kann, „wenn die Strafe … neben einer Strafe …, die gegen den Beschuldigten wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt.“ Dies bedeutet: Das Verfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung ist eingestellt worden, weil nach Ansicht der Staatsanwaltschaft eine schärfere Bestrafung wegen Landfriedensbruch zu erwarten sei.
Bemerkenswert ist der Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens nach § 129 StGB: Es war der 7. Februar 2011 – also eine Woche vor dem 13. Februar. Mittlerweile ist bekannt geworden, dass die Personen, gegen die ein Verfahren nach § 129 läuft, seit langem abgehört worden sind und vielleicht noch werden. Damit steht der Verdacht im Raum, dass Lothar König ab dem 7. Februar ebenfalls abgehört wurde.
Trifft diese Vermutung zu, verfügten die Polizeibehörden Sachsens auch über Informationen über die Vorbereitung der Demonstrationen am 13. und 19. Februar. Sie müsste damit auch über Informationen verfügen, die den Verdacht gegen König wegen Landfriedensbruchs erhärten oder entkräften.
Generalstaatsanwalt Fleischmann hatte sich in seiner Antwort auf den offenen Brief des Jenaer OB Schröter hinter die Aussagen des Pressesprechers der Staatsanwaltschaft Hille gestellt, der die Kritiker der sächsischen Ermittlungen mit Querulanten und Nazis verglichen hatte. Fleischmann bekräftigte dieses Aussagen und hielt daran auch auf meine Aufforderung sich zu distanzieren fest. Justizminister Martens sah auch keine Notwendigkeit, sich ernsthaft zu distanzieren.
Fazit: Für mich ist ein weiterer Tiefpunkt in der parlamentarischen Geschichte Sachsens erreicht. „