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Monika Lazar und Katrin Göring-Eckart, Bundestagsabgeordnete von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN hatten im Bundestag Anfragen wegen der Razzia bei Lothar König gestellt und insbesondere nachgefragt, inwieweit eine bundeseinheitliche Grundlage zur Zusammenarbeit von verschiedenen Länderpolizeien besteht und wie zu verfahren ist. Interessant finden wir ja, das laut Auskunft des Bundesministeriums des Inneren ein Bundesland Polizeikräfte aus einem anderen Bundesland anfordern kann, wenn bspw. eine Naturkatastrophe oder ein schweres Unglück geschehen ist. Ansonsten kommt Polizei eines Bundeslandes in einem anderen nur dann zum Einsatz, wenn sie von dort angefordert wird , weil die eigenen Kräfte des Landes zur Lagebewältigung etc. nicht ausreichen. So stellt es zumindest das Bundesministeriums des Inneren dar und fügt hinzu „in der Regel“. Aber lest selbst.

Hmm, und wer oder was ist jetzt die Naturkatastrophe?