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Heute hat der sächsische Datenschutzbeauftragte seinen Sonderbericht zur massenhaften Sammlung von Mobilfunkdaten durch sächsische Ermittlungsbehörden im Umfeld der Anti-Nazi-Proteste vom Februar 2011 in Dresden veröffentlicht. In diesem analysiert er umfangreich die massenhafte Datenerhebung und attestiert den Dresdner Behörden ein unverhältnismässiges wie auch teilweise rechtswidriges Vorgehen. Dabei trifft seine Kritik nicht nur Polizei und Staatsanwaltschaft sondern auch die Justiz- und Innenministerien sowie das Dresdner Amtsgericht.

So erklärt der Fraktionsvorsitzende der Partei Die Linke im Sächsischen Landtag, dass ohne dass Zusammenspiel dieser Behörden die einer Rasterfahndung gleichkommende Erfassung von mehr als einer Million sog. Handy-Verkehrsdatensätze von Demonstranten, Unbeteiligten und geschützten Berufsgruppen überhaupt nicht möglich gewesen wäre. Folglich hätten auch alle administrativ und ausführend Beteiligten die Konsequenzen für diesen Skandal zu ziehen. Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag bedankt sich beim Datenschutzbeauftragten für den Sonderbericht. Er entlarve die rechtlich haltlosen Beschönigungen der Minister Markus Ulbig und Dr. Jürgen Martens, mit der diese die Öffentlichkeit bisher über eine der bundesweit größten Masseneingriffe in die Kommunikations-, Versammlungs- und Religionsfreiheit beschwichtigt hätten. Lichdi hob auch die Ausführungen zum Zustandekommen der richterlichen Anordnung der Funkzellenabfrage hervor. So hatte die Staatsanwaltschaft Dresden beispielsweise ihren Antrag auf Genehmigung einer Funkzellenabfrage bereits als vorformulierten Beschluss des Amtsgerichts mit dessen Briefkopf beim Amtsrichter vorgelegt, der diesen dann einfach unterschrieben hatte.  Er forderte den Justizminister Dr. Martens dazu auf, dafür zu sorgen, dass die unschuldig Betroffenen unverzüglich benachrichtigt werden und deren Daten nicht in weitere Dateien überführt, sondern gelöscht werden. Den vollständigen Bericht gibt es hier zum nachlesen.