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Der Bericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten stellt mehrere Rechtsverstöße der sächsischen Ermittlungsbehörden im Zusammenhang mit den großflächigen Funkzellenabfragen in Dresden fest. Betroffen davon sind insbesondere Menschen, welche gesondert geschützten Personen- und Berufsgruppen, wie Abgeordnete, Ärzte, Rechtsanwälte und anderen* angehören. Strafanzeigen kann jedoch jeder und jede stellen.

Solltet Ihr am 13., 18. und/oder 19.02.2011 in Dresden und damit von der Funkzellenabfrage betroffen gewesen, könnt ihr mittels dieses Textes Strafanzeige erstatten. Bitte reicht diese Anzeige bei eurer örtlichen Staatsanwaltschaft ein und schickt eine Mail bzw. eine Kopie eurer Strafanzeige an: soligruppe@jg-stadtmitte.de.

Hier findet ihr das auf der „Freiheit statt Angst“ angekündigte Formular zur Strafanzeigenerstellung gegen handelnde Beamte und Amtsträger in Bezug auf die Funkzellenabfragen am 13., 18. und 19. Februar 2011 in Dresden.

Eine Zusammenfassung mit den wichtigsten Informationen aus dem  55 Seiten starken Sonderbericht haben wir hier bereitgestellt.

* Geistliche, Seelsorger, Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte, Ärzte, Zahnärzte, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Apotheker und Hebammen (nach StPO)