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Heute fand im sächsischen Landtag ein öffentliches Hearing der Fraktion Die Linke statt, bei dem sich Lothar König zu seinem Engagement gegen Naziaufmärsche und dem Verhalten der Ermittlungsbehörden äußerte: „Warum fährt ein Jenaer Stadtjugendpfarrer nach Dresden? Oder: Methoden der Kriminalisierung“ so Lothars Thema für einen Kurzvortrag und Diskussion bei dem Hearing. Mit dabei die Jenaer Rechtsanwältin Kristin Pietrzyk. Einen Problemaufriss zum Thema „Politisch motivierte Kriminalisierung der gesellschaftlichen Linken“ gab zu Beginn Kerstin Köditz, Sprecherin für antifaschistische Politik der Linksfraktion im Sächsischen Landtag. Zugleich wurde heute auch durch die Tageszeitung „taz“ bekannt, dass nach einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes vom Deutschen Bundestag, das sächsische Versammlungsgesetz verfassungswidrig sei. Das Gesetz könne nun nicht mehr angewendet werden, wodurch eine Strafbarkeitslücke ensteht. Demnach müssten alle Verfahren gegen die Blockierer der Naziaufmärsche aus dem „Tatzeitraum“ von Januar 2010 bis April 2011 eingestellt werden, fordert der Justiziar der Linken-Bundestagsfraktion Wolfgang Neskovic, der das Gutachten in Auftrag gab.

Die Aufzeichnung des Hearings kann hier angesehen werden: