Gestern, am Freitag dem 15.12.2017, wurde auf Betreiben der Staatsanwaltschaft Gera und mit richterlichem Beschluss legitimiert, durch Einsatzkräfte der Polizei die Fahrerlaubnis von Stadtjugendpfarrer Lothar König eingezogen. Der Vorwurf lautet gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr bei der Demonstration gegen einen Aufmarsch von Thügida am 17.08.2016 in Jena.
Bereits am 18.08.2016 berichtete die Thüringer Allgemeine:
„Eine Anzeige wegen des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr handelten sich Gegendemonstranten mit dem Einsatz eines Lautsprecherwagens ein. Die Polizei hatte das Auto, auf dessen Dach sich während der Fahrt ein Mensch befand, stoppen wollen. Ihren Angaben zufolge musste sich ein Beamter mit einem Sprung zur Seite retten, um nicht umgefahren zu werden.“
Diesem Vorwurf wird seitdem vehement widersprochen. Nun, 16 Monate später, beantragte der ermittelnde Staatsanwalt Zschächner den vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis. Doch dies war im nicht genug. Im Ernstfall wolle er, laut Beschluss, die Herausgabe auch über eine Personen-, Fahrzeug- oder Hausdurchsuchung ermöglichen. Die alternative Variante, Lothar König mit einem Schreiben zur Herausgabe aufzufordern, kam ihm dabei erst gar nicht in den Sinn, geschweige denn, in einem ordentlichen Gerichtsverfahren die Argumente der Gegenseite anzuhören.
Eben jener Staatsanwalt Zschächner stellte jedoch erst kürzlich die Anzeige wegen Volksverhetzung der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Jena und der Jüdischen Landsgemeinde Thüringen wegen des Singens des „U-Bahnliedes“ auf einer AfD-Demonstration ein (Thüringen 24 berichtete).
Wir fordern ein Ende der Kriminalisierung antifaschistischen Engagements. Für uns ist der Entzug der Fahrerlaubnis nur ein weiteres repressives Mittel, um legitimen Protest gegen faschistische Aufmärsche zu erschweren! Dies können und wollen wir nicht hinnehmen.