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Am Sonnabend, dem 03. März gibt es ab 21 Uhr  wieder Punk und mehr in der JG mit option weg und der Tischlerei Lichitzki:

Während bei den 4 Subkulturhandwerkern von der Tischlerei Lischitzki jeder seinen Punkrockjob an Bass, Schlagzeug, Gitarre und Gesang innehat, wechseln die verpeilten Tiere von option weg die Instrumente wie die Futternäpfe. Sowas wie Punk kommt da aber auch manchmal bei raus und zu erzählen haben die insgesamt 8 Person_innen (!) , bei all dem Spaß, sowieso eine Menge. Die beiden Bands aus Lüneburg und Berlin spielen jeweils eine dicke Stunde aus ihren aktuellen Programmen, Überraschungen inbegriffen. Eine fette Ladung Antimainstream mit 25% mehr Inhalt!

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Nach unserem Gedenken, dem alten Lauti zur Erinnerung, am 13. Februar vor dem Heidefriedhof in Dresden (wo wir mit unserem schönen Kranz nicht rauf kamen um eine Andacht zu halten) fahren wir am 18. wieder nach Dresden zur Demo gegen das sächsische Demokratieverständnis und die Kriminalisierung von Antifaschismus im EXTREM_IST_IN Block.

Es fährt wieder ein Bus von Jena ab 8.45 Uhr los. Wir treffen uns 8.15 Uhr in der JG, wer noch mitkommen will: einfach in der JG melden.

Mal wieder so richtig abhotten zu den allerallerallerheftigsten supermegaangesagtesten Tunes der 80er, 90er und dem besten von Heute, zumindest bis kurz vor Ende der Musik-Video-Ära? Ihr glaubt das gibts nicht mehr? Nur noch angesagte Clubs für dubstep’n’balkanbass*synthiepop-elektro+future-jazz’n’hop? Stop! Bevor ihr verzweifelt – hier kommt die Rettung: die DorfDisko ist zurück. Ja, genau wie damals. Richtig schön mit im Kreis tanzen und enge Klamotten tragen oder auch weite, je nach Jugendzeit…also: angemessene Kleidung erwünscht ; )

Am Sonnabend, den 11.02.2012, offen ab 20, letsfetz ab 21 Uhr.

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GEGEN OPFERMYTHOS, NAZIAUFMÄRSCHE UND DIE SÄCHSISCHE DEMOKRATIE

Wir fahren am Montag, den 13. und am Sonnabend, den 18. Februar nach Dresden. Es gibt Busse und es sind noch Plätze frei!

Wer mitkommen will – einfach in der JG melden.

Los geht es am 13. Februar um 12 Uhr ab JG-Stadtmitte, also Treffen um 11.30 Uhr in der JG!
Erster Anlaufpunkt ist der Heidefriedhof um 15 Uhr. Dort wird auch in diesem Jahr der Dresdner Opfermythos höchst offiziell zelebriert. Ganz im Sinne einer Gleichsetzung der Bombardierung Dresdens mit der Shoah, den Vernichtungsangriffen und Nazimassakern, versuchen sich dort Dresdner auf eine Ebene mit den Opfern des NS zu stellen.

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Hier ist der Lothar König, JG-Stadtmitte, Jena, Pfarrer, der mit der Hausdurchsuchung und der kriminellen Vereinigung, Paragraf 129. Jetzt aber  bin ich nur noch angeklagt wegen schwerem aufwieglerischen Landfriedensbruch, Paragraf 125. Wobei, 125 ist auch nicht zu verachten, der geht immerhin bis zehn Jahre. Eigentlich ist mir das zu viel, weil, na ja, in DDR-Zeiten haben wir bis maximal drei Jahren gerechnet. Das kann man absitzen, dachten wir, damals in der DDR. Ich soll was zu „links“ schreiben, was das heute heißen könnte.

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Hier könnt ihr die Stellungnahme von Johannes Eisenberg zur Anklageschrift und den darin enthaltenen Vorwürfen gegen Lothar König am 19.02.2011 in Dresden lesen.

Eine kleine Vorschau:

S. 4
(…) „Daneben belegt das eine tatsächlich demokratiefeindliche Grundhaltung der Anklage:

Erstens ist es in Demokratien üblich, nicht mit jedem zur Verfügung stehenden Mittel – koste es was es wolle – die eigenen politischen Ziele zu verfolgen. Zweitens ist es eine falsche Annahme, dass nur Handlungen, die den Tatbestand des Landfriedensbruchs erfüllen, am 19.2.11 ermöglichten, sich den Nazis in den Weg zu stellen. In der Tat scheinen sich Staatsanwaltschaft Dresden und Polizei in einem paranoid-geschlossenen System von Verfolgungswahn verstrickt zu haben, das antifaschistische Aktion mit Straftat gleichsetzt.“

S. 5
(…) „Die Wahrheit ist: Das Grundrecht auf Demonstration ist ein Abwehrrecht gegen den Staat. Es ist kein Abwehrrecht gegen anderer Leute Demonstrationsrecht. Der Staat darf Manifestationen gegen zeitlich vorhergehend angemeldete NPD- und Rechtsextremistendemonstrationen (im Folgenden NPD genannt) nicht per se verbieten. Art 8 GG begründet nicht das Recht, ohne kritische Gegendemonstration zu demonstrieren. Denn die Gegendemonstranten nehmen ihrerseits das Grundrecht das Grundrecht aus Art. 8 GG wahr. Es gibt keinen Rechtssatz, der eine Art Windhundrennen vorschreibt, also dem das Recht zum – ungestörten – Umzug eröffnet, der als erster angemeldet hat.“

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