In einem Beitrag zur Sondersitzung des Justizausschusses in Sachsen, die am 23. August 2011 stattfand, berichtet Johannis Lichdi MdL (Grüne) über neue Fragen die heute aufgetaucht sind. So wurde gegen Lothar König bereits ab dem 7. Februar 2011 ermittelt, also fast zwei Wochen vor dem Naziaufmarsch am 19. Februar bzw. eine Woche vor dem dem Naziaufmarsch am 13. Februar 2011.
Mehrere Presseagenturen berichten, dass die Ermittlungen gegen Lothar nach §129 (Bildung einer kriminellen Vereinigung) bereits am 19. August 2011 nach §154 StPO vorläufig eingestellt worden wären. Weder den Anwälten von Lothar noch ihm selber liegt dazu bisher ein Schreiben vor.
„Lichdi: Bericht über Ergebnisse der Sondersitzung des Rechtsausschusses des Sächsischen Landtags am 23. August 2011
Die Sitzung begann mit einem Eklat: Der Obmann der CDU-Fraktion stellte sich hinter die Aussagen seines Fraktionsvorsitzenden Flath, der den Kritikern der Staatsanwaltschaft Dresden vorgeworfen hatte, dass sie Gewalttaten begünstigten. Eine Klarstellung trotz Aufforderung erfolgte nicht.
Wie zu erwarten war, waren Staatsregierung, Staatsanwaltschaft und Polizeipräsident nicht bereit, Einzelheiten aus den Ermittlungsverfahren gegen Lothar König bekannt zu geben. Der Vorsitzende verhinderte eine Befassung mit unserem Fragenkatalog. Dennoch wurden einige aufschlussreiche Details mitgeteilt. Die Staatsanwaltschaft gab ausdrücklich an, dass die durchsuchenden Beamten von niemanden der anwesenden Zeugen, auch nicht von Katharina König, auf die mögliche seelsorgerliche Eigenschaft von Unterlagen hingewiesen worden sei.
weiterlesen…