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LautiwebDrei Jahre nach der skandalösen Hausdurchsuchung der Pfarrerdienstwohnung von Lothar König und der Beschlagnahmung des ‚Lautis‘
der JG-Stadtmitte am 10.August 2011 gab das Amtsgericht Dresden jetzt die Kennzeichen zurück. Damit ist nun endlich eine
Abmeldung des Fahrzeuges möglich – bis zum heutigen Tag mussten Versicherungs- und Kraftfahrzeugsteuer weiter gezahlt werden.
Am 10.August 2011 fand eine Hausdurchsuchung aufgrund des Vorwurfs des „aufwieglerischen Landfriedensbruch“ am 19. Februar 2011
in Dresden, welche im Zusammenhang mit dem Protesten gegen den Naziaufmarsch stand, in Jena statt. Der Lautsprecherwagen der
JG-Stadtmitte wurde als Tatwerkzeug beschlagnahmt. Mehrfach wurde durch die Kirchgemeinde Jena, welche Eigentümer des blauen
VW-Busses ist, Lothar König selber aber auch dessen Anwälten Lea Voigt und Johannes Eisenberg versucht, die Herausgabe des
Lautsprecherwagens bzw. dessen Kennzeichen zu erwirken. Das Amtsgericht Dresden verweigert bis heute die Herausgabe des
Lautsprecherwagens, nach drei Jahren wurden nun jedoch die Kennzeichen herausgegeben, welches die Abmeldung des Fahrzeuges
ermöglicht.

Oliver Preuss, Sprecher der Soligruppe der JG-Stadtmitte erklärt dazu: „Mehrere tausend Euro Kosten wurden scheinbar aus reiner
Schikane für das Jugendzentrum JG-Stadtmitte in den letzten drei Jahren durch die Nicht-Herausgabe der Kennzeichen verursacht.
Abgesehen davon, dass allein durch die Beschlagnahmung des VW-Busses bereits Schaden für die Jugendarbeit der
Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde entstand, wurden darüber hinaus Kosten verursacht, welche an anderer Stelle dringend
benötigt wurden.“

Die Soligruppe der JG-Stadtmitte besteht weiterhin auf Herausgabe des Lautsprecherwagens. Eine Entscheidung darüber wird jedoch
erst mit Ende des Prozesses erwartet, welcher im November erneut beginnen soll, nachdem der Prozess im Juni 2013 aufgrund
aufgetauchter entlastender Beweise welche durch die Staatsanwaltschaft Dresden bis dahin vorenthalten wurden waren, geplatzt war.

„Neben der unfassbaren Wiederaufnahme des Verfahrens, muss man die Arbeitsweise des Amtsgerichts Dresdens erneut in Frage
stellen. Es gibt keinen Grund, wieso die Abmeldung des Fahrzeuges 3 Jahre lang verwehrt wird, indem man die Kennzeichen nicht
herausgibt“, so der Sprecher der Soligruppe.

„Die entstandenen Kosten interessieren niemanden – eine rückwirkende Erstattung gibt es nicht – man könnte fast ein System
dahinter vermuten, mit welchem die Dresdner Justiz versucht, einen größtmöglichen finanziellen Schaden bei der JG-Stadtmitte zu
erreichen“, so Preuss abschließend.