Die Veröffentlichung des Sonderberichts vom sächsischen Datenschutzbeauftragten zu den Vorfällen in Dresden schlug unmittelbar hohe Wellen. Der Vereinigung sächsischer Berufsrichter erklärte, der Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig habe mit dem veröffentlichten Bericht über die rechtswidrige Handyüberwachung seine Kompetenzen überschritten und das Ansehen der sächsischen Justiz beschädigt. Die Richtervereinigung warf Schurig vor, „mit dem groben Knüppel“ auf Polizei und Staatsanwaltschaft eingeschlagen zu haben, wo er doch eigentlich den Richter habe treffen wollen, der die Funkzellenüberwachung genehmigt hatte. Er solle sich daher für sein Vorgehen entschuldigen, war der Tenor. Schurig selber wies die Vorwürfe zurück und verwies dabei auf seine in der sächsischen Verfassung verankerte besondere Stellung. Außerdem hätte er doch gerade zur Wahrung des Rechts auf Datenschutz den Auftrag, die Exekutive lückenlos, unabhängig und weisungsfrei zu kontrollieren, wozu schließlich auch Polizei und Staatsanwaltschaft gehören. Von Seiten der Landesregierung wurde nun ein Gegengutachten des Verfassungsrechtlers Ulrich Battis eingeholt. Er stellt fest, dass alles rechtens verlaufen ist, die Funkzellenabfragen und damit die Erfassung von ca. zwei Millionen Daten verhältnismäßig. Prof. Battis wurde übrigens ebenso beauftragt, ein Gutachten zur sogenannten “Extremismusklausel” anzufertigen – auch diese hält er für rechtens. Währenddessen holte der sächsische Generalstaatsanwalt Fleischmann erneut zur Kritik aus und erhebt schwere Vorwürfe gegen den Datenschutzauftragten im Interview mit der sächsischen Zeitung. Der Datenschutzbeauftragte bewege sich seiner Meinung nach auf für ihm fremden Gebiet, habe nicht die gebotene Objektivität und missachte den Richtervorbehalt. Der rechtspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Klaus Bartl wies seinerseits den Angriff zurück und ermahnte den Generalstaatsanwalt das auch Richter sich irren können. Auch Fleischmann selbst sei in Rechtsangelegenheiten genauso wenig unfehlbar wie die Dresdner Staatsanwaltschaft. „Herr Fleischmann vergisst offenbar, dass er Generalstaatsanwalt ist und nicht der Papst“ so der Abgeordnete Bartl. Der rechtspolitischer Sprecher der Fraktion der Grünen, im sächsischen Landtag, Johannes Lichdi, erklärt: „Sollten die Richter allen Ernstes die Auffassung vertreten, dass Entscheidungen der Polizei und Staatsanwaltschaft nicht mehr der Kontrolle des Datenschutzbeauftragten unterliegen, wenn ein Richter sie genehmigt hat, würden sie seine, durch den Artikel 57 der Sächsischen Verfassung zugewiesene, Aufgabe beschneiden“.
Ist Sachsens Datenschutzbeauftragter nun also auch ein Mitglied der „Querulantenmafia“?