Offener Brief vom 16. August 2011 an den Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen, Herrn Tillich
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
von der sächsischen Staatsregierung wurde ich gebeten, Ihren Brief vom 16. August 2011 zu beantworten. Dies folgt dem verfassungsrechtlichen Gebot der Gewaltenteilung und ich komme komme dem selbstverständlich nach, da Ihre Kritik den justiziellen Bereich betrifft.
Da Sie den Weg eines Offenen Briefes gewählt haben, erlaube ich mir Ihnen in derselben Weise zu antworten.