Hier könnt ihr die Stellungnahme von Johannes Eisenberg zur Anklageschrift und den darin enthaltenen Vorwürfen gegen Lothar König am 19.02.2011 in Dresden lesen.
Eine kleine Vorschau:
S. 4
(…) „Daneben belegt das eine tatsächlich demokratiefeindliche Grundhaltung der Anklage:
Erstens ist es in Demokratien üblich, nicht mit jedem zur Verfügung stehenden Mittel – koste es was es wolle – die eigenen politischen Ziele zu verfolgen. Zweitens ist es eine falsche Annahme, dass nur Handlungen, die den Tatbestand des Landfriedensbruchs erfüllen, am 19.2.11 ermöglichten, sich den Nazis in den Weg zu stellen. In der Tat scheinen sich Staatsanwaltschaft Dresden und Polizei in einem paranoid-geschlossenen System von Verfolgungswahn verstrickt zu haben, das antifaschistische Aktion mit Straftat gleichsetzt.“
S. 5
(…) „Die Wahrheit ist: Das Grundrecht auf Demonstration ist ein Abwehrrecht gegen den Staat. Es ist kein Abwehrrecht gegen anderer Leute Demonstrationsrecht. Der Staat darf Manifestationen gegen zeitlich vorhergehend angemeldete NPD- und Rechtsextremistendemonstrationen (im Folgenden NPD genannt) nicht per se verbieten. Art 8 GG begründet nicht das Recht, ohne kritische Gegendemonstration zu demonstrieren. Denn die Gegendemonstranten nehmen ihrerseits das Grundrecht das Grundrecht aus Art. 8 GG wahr. Es gibt keinen Rechtssatz, der eine Art Windhundrennen vorschreibt, also dem das Recht zum – ungestörten – Umzug eröffnet, der als erster angemeldet hat.“
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