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Der sächsische Datenschutzbeauftragte hatte bereits vor einigen Tagen die Funkzellenabfragen beanstandet und kritisiert. Nun wurde ein Gegengutachten seitens der Landesregierung (Innenministerium)vom Verfassungsrechtler Ulrich Battis eingeholt. Er stellt fest, dass alles rechtens verlaufen ist, die Funkzellenabfragen und damit die Erfassung von ca zwei Millionen Daten verhältnismäßig.

Das Gutachten wurde in einer Pressekonferenz im Sächsischen Landtag um 11.00 Uhr vorgestellt. Selber lesen könnt ihr es hier: Gutachten Prof. Battis

Soliaktionen


13. Sep. 2011

Im Nachgang der Razzia bei Lothar kam es in mehreren Städten zu unterschiedlichen Solidaritätsaktionen. Hier findet ihr die Übersicht:

* Am Mittwoch, dem 14. September soll es eine Kundgebung vor dem sächsichen Landtag geben, die sich v.a. mit dem sogenannten Handygate beschäftigt

* Am Dienstag, dem 16. August kam es zu einem Gegenbesuch beim sächsischen Innenminister in Dresden. Aufgrund der zwei Tage darauf veröffentlichten Behauptung, zum angeblichen Angriff auf den Innenminister gab es eine weitere Stellungnahme der Soligruppe

*  Am Sonnabend, dem 13. August gab es eine Soliaktion in Erfurt

* Bereits am Donnerstag, dem 11. August versammelten sich ca. 80 Kundgebungsteilnehmer_innen in Dresden, um gegen das Vorgehen zu protestieren und sich zu solidarisieren

* Am Tag der Razzia (10. August) kam es zu einer spontanen Kundgebung und Demonstration mit mehr als 500 Menschen in Jena

Hier gibt es aktuelle Informationen der JG-Soligruppe zur Razzia am 10. August 2011.

Aktuell: Lothar war bei einem öffentlichem Hearing im sächsischen Landtag, die Aufzeichnung gibts hier. Die Akteneinsicht im Verfahren nach §125 StGB (Landfriedensbruch) liegt vor. In ihr enthalten sind ALLE Telefonkontakte, mit denen am 19. Februar telefoniert wurde (eingehend / abgehend). Die auf der „FREIHEIT STATT ANGST“ gehaltene Rede von Lothar hier zum nachhören.  Eine Zusammenfassung mit den wichtigsten Informationen aus dem Sonderbericht des sächsischen Datenschutzbeauftragten ist online! Ein Formular zur Stellung einer Strafanzeige gegen die für die Funkzellenabfrage zuständigen Behörden gibt’s hier.

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Der Bericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten stellt mehrere Rechtsverstöße der sächsischen Ermittlungsbehörden im Zusammenhang mit den großflächigen Funkzellenabfragen in Dresden fest. Betroffen davon sind insbesondere Menschen, welche gesondert geschützten Personen- und Berufsgruppen, wie Abgeordnete, Ärzte, Rechtsanwälte und anderen* angehören. Strafanzeigen kann jedoch jeder und jede stellen.

Solltet Ihr am 13., 18. und/oder 19.02.2011 in Dresden und damit von der Funkzellenabfrage betroffen gewesen, könnt ihr mittels dieses Textes Strafanzeige erstatten. Bitte reicht diese Anzeige bei eurer örtlichen Staatsanwaltschaft ein und schickt eine Mail bzw. eine Kopie eurer Strafanzeige an: soligruppe@jg-stadtmitte.de.

Hier findet ihr das auf der „Freiheit statt Angst“ angekündigte Formular zur Strafanzeigenerstellung gegen handelnde Beamte und Amtsträger in Bezug auf die Funkzellenabfragen am 13., 18. und 19. Februar 2011 in Dresden.

Eine Zusammenfassung mit den wichtigsten Informationen aus dem  55 Seiten starken Sonderbericht haben wir hier bereitgestellt.

* Geistliche, Seelsorger, Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte, Ärzte, Zahnärzte, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Apotheker und Hebammen (nach StPO)